Bei Ihrer Pensionierung haben Sie die Wahl, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalauszahlung oder als monatliche Rente ausbezahlt erhalten möchten. Ihre Entscheidung hat einen Einfluss auf Ihre Zukunft in der Pension. Wir erklären Ihnen die beiden Bezugsarten.
Bei der Rentenform erhalten Sie eine lebenslange fixe Rente pro Monat. Die Rente müssen Sie zu 100% den Steuern angeben. Bei Todesfall erhält die hinterbliebene Person als Witwen- oder Witwerrente 60% der Altersrente ausbezahlt. Dem Konkubinatspartner werden nur Leistungen gutgeschrieben, wenn dies von der Pensionskasse vorgesehen ist. Es werden keine Leistungen gegenüber erwachsenen Kindern ausbezahlt.
Der gesamte Vorsorgebetrag wird einmalig ausbezahlt. Mit dem Bezug verfällt die Garantie einer lebenslangen Pensionskassenrente. Bei Bezug des Kapitals fällt eine einmalige Kapitalsteuer an. Anschliessend müssen Sie das Kapital als Vermögen und die Erträge daraus (Zinsen, Dividenden et cetera) als Einkommen versteuern. Wenn Sie Ihre Gelder anschliessend anlegen, entwickelt sich das Vermögen und die Erträge daraus je nach Anlagestrategie und der Situation an den Geld- und Kapitalmärkten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kapital durch eine professionelle Vermögensverwaltung bewirtschaften zu lassen. Mit der einmaligen Auszahlung haben Sie eine grosse Flexibilität. Sie entscheiden, wie Sie Ihr Geld einteilen und anlegen möchten. Bei Todesfall bleibt das gesamte Vermögen für die güter- und erbrechtliche Erbteilung erhalten.
Beachten Sie, dass sich die Anmeldefrist für den Kapitalbezug bei Pensionskassen unterscheidet. Informieren Sie sich früh genug über die Fristen. Bei Ehepaaren und bei Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ist die schriftliche Zustimmung der Partnerin oder des Partners erforderlich. Bei Einkäufen in die Pensionskasse ist zu beachten, dass Kapitalbezüge respektive Teilkapitalbezüge frühestens drei Jahre nach dem letzten Einkauf möglich sind.
Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur basierend auf den rechnerischen Kriterien treffen. Individuelle Faktoren sollten ebenso einbezogen werden. So zum Beispiel spielt der Gesundheitszustand eine Rolle. Beim Rentenbezug rechnen Sie mit einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung. Bei gesundheitlichen Vorbehalten wird oft der Kapitalbezug interessanter.
Auch die Familienverhältnisse spielen eine massgebliche Rolle. Beim Rentenbezug möchten Sie im Falle Ihres Ablebens, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner Anspruch auf eine Rente erhält. Beim Kapitalbezug fliesst das Kapital in die Erbteilung ein. Vielleicht möchten Sie Ihren Nachkommen bereits entsprechende Erbvorbezüge ausrichten?
Wie sieht es mit Ihrer Risikoneigung aus? Wenn Ihr Sicherheitsbedürfnis hoch ist, tendieren Sie vielleicht eher zum Rentenbezug. Hier erhalten Sie ein gesichertes, regelmässiges Einkommen bis ans Lebensende. Das macht Ihr Leben planbar und strukturierter. Beim Kapitalbezug haben Sie vielleicht noch andere Einkommensquellen wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Erträge aus Vermögensanlagen. Vielleicht haben Sie aber auch ein hohes Alterskapital, welches Ihnen erlaubt, mit einer Teilauszahlung immer noch von einer angemessenen Altersrente zu profitieren?
Wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, empfehlen wir Ihnen einen Termin mit einem Fachspezialisten, damit Sie die für Sie geeignete Bezugsstrategie wählen können. Denn der Entscheid, ob Rente oder Kapitalbezug, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Gerne beraten wir Sie zusammen mit unseren Partnern im Rahmen einer Finanz- und Pensionsplanung. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und bieten massgeschneiderte Lösungen an.