QR-Rechnung - jetzt umstellen

Die QR-Rechnung löst die bisherigen Einzahlungsscheine ab

Am 30. Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz offiziell eingeführt. Sie ersetzt die bisherigen Einzahlungsscheine und modernisiert so unseren Zahlungsverkehr. Per 30. September 2022 verlieren alle bisherigen Einzahlungsscheine nun definitiv ihre Gültigkeit und die PostFinance nimmt die roten und orangen Einzahlungsscheine vom Markt. Zahlungsaufträge in Form von Einzahlungsscheinen werden im Zahlungsverkehrssystem in der Schweiz ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert.

Damit das Debitorenmanagement in Ihrem Unternehmen auch nach der Umstellung am 30. September 2022 funktioniert, ist es dringend notwendig, die Umstellung auf die QR-Rechnung jetzt vorzunehmen. Die Umstellung gilt unabhängig davon, ob die Rechnungsstellung mit einer Software oder ohne erfolgt.

Die Vorteile der QR-Rechnung

  • Vereinfachter Zahlungsabgleich, da weniger manueller Inhalt anfällt.
  • Weniger Fehler, weil Zahlungsinformationen elektronisch übermittelt werden.
  • Mehr Effizienz in der Administration, weil der Prozess der Rechnungsstellung und des Zahlungsverkehrs automatisiert wird.
  • Weniger bis gar kein Papierverbrauch.

Die QR-Rechnung mit QR-Referenz ist der Ersatz für den heutigen orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR).

  • Drucken Sie Ihre Einzahlungsscheine mit Referenznummer selbst? Konsultieren Sie Ihren Software-Partner bezüglich der Umstellung auf die QR-Rechnung mit QR-Referenznummer.
  • Wichtig: Überprüfen Sie vor dem Versand einer QR-Rechnung, ob der Zahlteil korrekt gedruckt wird. Für die Verifizierung des QR-Codes empfehlen wir die Validierungsplattform. Die Gestaltung des Zahlteils können Sie im offiziellen Style Guide des Schweizer Finanzplatzes überprüfen.

Hinweis QR-IBAN:
Für die Einrichtung der QR-Rechnung mit QR-Referenz benötigen Sie eine QR-IBAN. Die QR-IBAN ist im E-Banking in den Kontoinformationen zu finden.

Hinweis QR-IID:
Zahlteile mit QR-IBAN werden über eine spezielle Identifikation des Instituts (QR-IID) innerhalb der QR-IBAN erkannt. Einige Software verlangen explizit die QR-IDD. Die QR-IDD der Alpha RHEINTAL Bank lautet 30057.

Empfehlung zur QR-Referenz:
Bestehende ESR-Referenznummern können weiterhin unverändert verwendet werden. Damit ist ein nahtloser Übergang von der ESR-zur QR-Rechnung sichergestellt.

 

Die QR-Rechnung ohne Referenz ist der Ersatz für den heutigen roten Einzahlungsschein.

  • Bestellen Sie Ihre QR-Rechnung direkt und im E-Banking unter "Bestellung aufgeben / QR-Einzahlungsscheine bestellen".
  • Sofern Sie Ihre roten Einzahlungsscheine bei der Alpha RHEINTAL Bank beziehen, erhalten Sie künftig QR-Rechnungen.

Bitte beachten Sie:
Handschriftliche Mitteilungen auf der QR-Rechnung sind nicht mehr möglich. Gewünschte Mitteilungstexte müssen vorbedruckt werden.

 

  • Prüfen Sie, ob Ihre Hardware (Scanner, Leser etc.) QR-Codes lesen kann. Fragen Sie bei Unklarheiten direkt beim Hardware-Lieferanten nach.
  • Prüfen Sie mit Ihrem Software-Partner, ob QR-Rechnungen eingelesen und verarbeitet werden können.
  • Bezahlen Sie Ihre Rechnungen über die Alpha RHEINTAL Bank App, das E-Banking oder an unseren Schaltern.

 

Die bisherigen Einzahlungsscheine können bis zum 30. September 2022 verarbeitet werden. Nach diesem Zeitpunkt ist die Verarbeitung der bisherigen Einzahlungsscheine nicht mehr möglich. Gutschriften von alten Einzahlungsscheinen werden vom Schweizer Zahlungssystem SIC abgelehnt.

Wir empfehlen Ihnen, eine rasche Umstellung vorzunehmen, denn möglicherweise sind Sie bereits schon mit den nachfolgenden Konsequenzen konfrontiert:

Rechnungsempfänger:

  • Grösserer manueller und zeitlicher Aufwand für die Bezahlung der QR-Rechnungen

Rechnungssteller:

  • Keine Aufwandreduktion bei Recherchen
  • Mehraufwand für Rechnungsempfänger bei der Bezahlung

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